Informationen - Zur Sonne

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Wir wünschen allen schöne Ostertage bei möglichst schönem Wetter!

Wichtiger Hinweis!
Beim Hecken- und Baumschnitt ist die gesetzlich vorgeschriebene Schonzeit zu beachten.

Vom 1. März bis zum 30. September sind Fällungen und Schnittmaßnahmen von Bäumen, Hecken und Sträuchern gesetzlich verboten!

Die Schonzeit gilt für alle Bäume, Sträucher, Hecken und weitere Gehölze, unabhängig vom Standort.
Während dieser Schonzeit sind bei der Gartenarbeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte des Jahreszuwachses erlaubt.
Dennoch sollten Pflegeschnitte möglichst nicht in der Hauptbrutzeit der Vögel von Angang März bis Ende Juni erfolgen.

Weiterhin sind alle Gartenfreunde aufgerufen, die Parzellennummern gut sichtbar an Ihren Gärten, idealerweise an den Gartentoren, anzubringen.
Übersicht der aktuellen Gebühren:

  • Mitgliedsbeitrag = 50 €/Mitglied im Jahr

  • Pacht = 0,10 €/m²

  • Strom = 0,45 €/kWh + 7 € Grundgebühr (11 € bei Kraftstrom)

  • Wasser = 2 €/m³ + 15 € Grundgebühr

  • Aufnahmegebühr = 50 €

  • Gebühr Bauantrag = 50 €

  • Gebühr zur Einrichtung eines Stromanschlußes = 150 €

  • Gebühr zur Einrichtung eines Wasseranschlußes = 150 €

  • Berechnung Arbeitsstunde Arbeitseinsatz = 15 €/ Stunde

  • Unbefugtes Abladen von Gartenabfällen = 250 €
Gemeinnützigkeit

  • Zur Feststellung der Gemeinnützigkeit des Gartenvereins fand am 08. Juni 2023 eine Gartenbegehung durch den Inselverband der Gartenfreunde Rügen statt!

    Gemeinsam mit Mitgliedern unseres Vorstandes, Herrn Blankenfeld und Herrn Siemonsmeier, wurde die gesamte Anlage durch Mitglieder des Vorstandes des Inselverbandes, Frau Schulz und Herrn Zabel, überprüft.

    Im Ergebnis dieser Begehung sind in einigen Parzellen unbedingt Änderungen in der Nutzung der Parzellen vorzunehmen. Einzelheiten zu den genannten Gärten und den notwendigen Maßnahmen wurden auf der Mitgliederversammlung am 30.09.2023 bekannt gegeben.

    Trotz der vorgenannten Mängel ist unserem Kleingartenverein durch das Amt Nord Rügen mit Datum vom 10.07.2023 der
    Anerkennungsbescheid über die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit ausgestellt worden. Die in der Begehung festgestellten Mängel müssen selbstverständlich kurzfristig abgestellt werden.

    Die kleingärtnerische Gemeinnnützigkeit wird nach Ablauf von 3 Jahren erneut geprüft.
    Die jetzt ausgestellte Anerkennung kann von der Anerkennungsbehörde durch Widerruf entzogen werden, wenn Verstöße gegen Pflichten aus der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit festgestellt werden.


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